FSGZ News 2022-5

  • Sommerpause nach dem Cup Finale
  • Facebook und Instagramm
  • Rückblick zum Kantonales Schützenfest Uri
  • Internationalen TargetSprint Wettkampf Luzern
  • Meldung der Waffen gemäss Waffengesetz

Sommerpause nach Cup Finale

Liebe Vereinsmitglieder

schon bald beginnt die Sommerpause: Wer vor der grossen Pause noch Schiessen möchte, kann dies noch am Mittwoch während der Freiwilligen Übung machen und sogleich noch für den Cup am Freitag 8.Juli üben.

Anmelden nicht vergessen!


Facebook und Instagram

Seit Anfangs Jahr ist unser Verein auf Facebook aktiv, seit dem 1.Juli auch noch auf Instagram.

Wenn Ihr auch einen jeweiligen Account besitzt, so werdet doch Follower von unserer Seite und teilt die Beiträge aktiv mit euren Freunden. Somit würde unsere Reichweite deutlich vergrössert werden.

Die Seite ansehe kann jeder, dafür muss man keinen Account besitzen. (Siehe zu unterst in unserer Homepage im Facebook oder Instagram Bildli)


Rückblick zum Kantonales Schützenfest Uri

Herzlichen Dank für die Organisation für das Kantonale Schützenfest in Uri und den wieder Obligaten Vereinsausflug. Es hat alles hervorragen geklappt und ich denke das jeder Teilnehmer dies in guter Erinnerung halten wird.

Reiseprogramm:

  • Abfahrt: Samstag 25.06.22 um 05:45 Uhr Schützenhaus Zwillikon
  • Festzentrum: Plombieren der Gewehre usw.  Seedorf   Rollerhalle RHC Uri
  • Schiessplatz: Unterschächen
  • Übernachten: Swiss Holiday Park Morschach
  • Sonntag: Ausflug Sasso San Gotthardo

Anbei einige Fotoimpressionen.


Internationalen TargetSprint Wettkampf Luzern

Eine Woche nach unserem eigenen Nationalem TargetSprint Wettkampf in Zwillikon konnte der 1.Internationale TargetSprint Wettkampf in Luzern am 18. Juni 2022 durchgeführt werden.

Auch unsere Jungathleten waren Präsent, nicht zu obersten Podestplätze, aber dennoch dort und deshalb sind wir Stolz auf diese.

Einen umfassenden Bericht mit Rangliste wurde auch der SSV Website veröffentlicht.

Link zum TargetSprint Beitrag auf der SSV Website

Wer mal zusehen will wie das Funktionierte, darf sich den Lifestream ansehen.

(Ab 5Min. 25Sec. erklärt Albert als Co-Moderator.)


Meldung der Waffen gemäss Waffengesetz

Bis zum 14. August 2022 müssen dem kantonalen Waffenbüro gemäss Artikel 42b des Waffengesetzes nachfolgende Waffen gemeldet werden, sofern sie nicht bereits in einem kantonalen Informationssystem über den Erwerb von Feuerwaffen nach Artikel 32a Absatz 2 registriert sind:

  • Zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaute Seriefeuerwaffen (z.B. Stgw 57 und 90), sofern sie nicht direkt von der Armee zu Eigentum übernommen wurden.
  • Halbautomatische Zentralfeuerwaffen. Bei Gewehren, wenn ein passendes Magazin von über 10 Schuss vorhanden ist, bei Pistolen, wenn ein passendes Magazin von über 20 Schuss vorhanden ist.
  • Halbautomatische Gewehre, die mit Hilfe eines Klapp oder Teleskopschaftes oder ohne Hilfsmittel auf unter 60cm verkürzt werden können und so immer noch schiessen.

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